Gemäß § 6 Abs. 2 Bezirkshauptmannschaften-Geschäftsordnung. LGBI Nr. 37/2007 idgF. obliegen einem Gruppenleiter oder der Gruppenleiterin neben der Besorgung seiner bzw. ihrer Sachaufgaben die fachliche Leitung der in dieser Gruppe tätigen Sachbearbeiter und Sachbearbeiterinnen und sonstigen Bediensteten und die Dienstaufsicht in jenen Angelegenheiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erfüllung der der Gruppe zukommenden fachlichen Aufgaben stehen. Konkret ergeben sich daraus für die ausgeschriebene Stelle folgende Aufgaben:
- Sicherheitsverwaltung (allgemeine Sicherheitspolizei, Pass-, Melde-, Presse-, Waffen- Munitions-, Schieß- und Sprengmittelwesen, Grenzangelegenheiten sowie Versammlungsangelegenheiten)
- Veranstaltungswesen
- Polizeiangelegenheiten
- Verkehrs- und Straßenpolizei
- Kraftfahrangelegenheiten, beispielsweise Zulassungen, Überprüfungen, Motorschlittengesetz
- Mitwirkung an der Erstellung der Geschworenen- und Schöffenlisten
- Sammlungen
- Glücksspielangelegenheiten und Pyrotechnikwesen
- Niederlassungs- und Aufenthaltsangelegenheiten (Delegierung LH)
- Ermittlungsverfahren in Staatsbürgerschaftsangelegenheiten für die Landesregierung
- EKIS Datenverarbeitung
- Bundesheer bzw. Zivildienstangelegenheiten
- Mitarbeit im KAT-Stab
- Rufbereitschaft laut gültiger Einteilung (Journaldienst)
Die Stelle ist ab dem 1.1.2025 für eine Besetzung frei gegeben. Der tatsächliche Dienstbeginn richtet sich nach dem Bestellungsbeschluss durch die Salzburger Landesregierung.